Die Studiengebühren in Deutschland sind am 26.Januar 2005 durch das Bundesverfassungsgericht in Kraft getreten. Diese werden in einigen Bundesländern bereits ab dem ersten Semester veranschlagt, was bis zu diesem Zeitpunkt lediglich für Langzeitstudierende, Gasthörer oder Masterstudenten galt.
Die Zeiten des kostenlosen Studierens sind seit dem vorbei, denn in einigen Bundesländern zahlt man diese Gebühren bereits ab dem ersten Semester.
Folgende Liste zeigt, welche Bundesländer betroffen sind:
- Baden-Württemberg: 500 Euro pro Semester
- Bayern: allg. Studiengebühren, die die Hochschulen selbst festlegen (Uni 300-500 Euro; FH 100-500 Euro)
- Berlin: keine Studiengebühren
- Brandenburg: keine Studiengebühren
- Bremen: allg. Studiengebühren i. H. v. 500 Euro für Studierende mit Hauptwohnsitz außerhalb Bremens
- Hamburg: allg. Studiengebühren 375 Euro
- Hessen: keine Studiengebühren, aber Langzeitstudiengebühren
- Mecklenburg Vorpommern: keine Studiengebühren
- Niedersachsen: allg. Studiengebühren 500 bis 800 Euro
- Nordrhein Westphalen: allg. Studiengebühren bis 500 Euro, ab WS 11/12 keine
- Rheinland Pfalz: keine Studiengebühren, aber Langzeitgebühren 650 Euro
- Saarland: keine Studiengebühren
- Sachsen: keine Studiengebühren, aber Langzeitgebühren 500 Euro
- Sachsen-Anhalt: keine Studiengebühren, aber Langzeitgebühren 500 Euro
- Schleswig Holstein: keine Studiengebühren, keine Langzeitgebühren
- Thüringen: keine Studiengebühren, aber Langzeitgebühren 500 Euro