Wie hoch sind die Studienbeiträge?

Die sogenannten Studienbeiträge werden von den Hochschulen erhoben und die Höhe hängt meist von den Verwaltungskosten für Einschreibung und Rückmeldung ab. Beispielsweise erheben auch Hochschulen Beiträge für die Studierendenvertretung oder die Arbeit des Studentenwerks sowie ein Semesterticket.

Meist liegen die Gebühren pro Semester zwischen 50 und 150 Euro, was natürlich von Hochschule zu Hochschule variiert. Seit dem Wintersemester 2005 werden zusätzlich an einigen Hochschulen in Deutschland Studiengebühren in Höhe von 500 Euro zusätzlich zum Studienbeitrag verlangt. Welche Hochschulen diese veranschlagen, kann man direkt bei den Hochschulen erfahren. Doch bei geringem Einkommen kann auf die Studiengebühren auf Antrag verzichtet werden.

Anhand eines Beispiels kann man verdeutlichen, wie sich ein Studienbeitrag zusammensetzt:

Ludwigs-Maximilians-Universität München

  1. Studentenwerkbeitrag: 35 Euro
  2. Verwaltungskosten: 50 Euro
  3. Studienbeitrag inkl. Studiengebühren 300 Euro
  4. Studienbeitrag pro Semester: 385 Euro

Vom Beitrag freigestellt:

  • Studierende im Urlaubssemester;
  • Studierende im Praxissemester;
  • Studierende im Promotionsstudiengängen;
  • Studierende im praktischen Jahr und
  • Studierende im Studienkolleg

Einer Befreiung kann auf Antrag stattgegeben werden, wenn:

  • Studierende Kinder unter 10 Jahren oder behinderte Kinder erziehen
  • Studierende, deren Eltern für mind. 3 Kinder Kindergeld erhalten
  • ausländische Studierende
  • Studierende mit Behinderung oder chronischen Krankheiten
  • Studierende, die in diesem Semester die Abschlussprüfung absolvieren
  • Studierende, die aufgrund geringer Einkommen, die Gebühren nicht zahlen können und ein Darlehen aufnehmen müssten

Zudem können Studierende, die besondere Leistungen erbringen auf Antrag von der Gebührenpflicht befreit werden. Welche Hochschulen diese Möglichkeiten und bestimmten Voraussetzungen anbieten, kann man im Netz oder direkt bei den Hochschulen nachfragen.