BAföG als Finanzierungsmöglichkeit

Einen Anspruch auf BAföG haben die Studierenden, deren Einkommen und Vermögen und das der Eltern oder Ehegatten nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Die Förderung, die innerhalb der Regelstudienzeit in Anspruch genommen wird, muss nur zur Hälfte zurückgezahlt werden. Der Anspruch auf BAföG hängt von der Förderungsfähigkeit der Ausbildung und der persönlichen Voraussetzungen ab. Förderungsfähig sind Ausbildungen an Hochschulen, Akademien und höheren Fachschulen sowie anerkannte Fernunterrichtsstudiengänge oder eine Schulausbildung, die über das sogenannte Schüler-BAföG gefördert werden.

Jeder Antragsteller muss auch persönliche Voraussetzungen mitbringen, diese sind:

  • deutsche Staatsbürgerschaft (nur Studierende, die die deutsche Staatsangehörigkeit haben, werden gefördert. Bei Ausländern muss ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft vorweisen oder mindestens 3 Jahre in Deutschland erwerbstätig sein.)
  • persönliche Eignung (Die Leistungen müssen zeigen, dass der Studierende das Ausbildungsziel erreichen wird. Dafür muss er innerhalb des Studiums mit Beginn des 5. Semesters Leistungsnachweise vorbringen. Diese Regelung kann von Region zu Region variieren.)
  • Höchstalter (Es werden nur Studierende gefördert, die vor Vollendung des 30. Lebensjahres das Studium beginnen. Es gibt Ausnahmeregelungen, wie zum Beispiel bei Absolventen des 2. Bildungsweges oder persönliche Gründe, wie Krankheit oder Erziehung eigener Kinder.)
  • Höchstdauer der Förderung (Diese richtet sich nach der Auswahl des Studienganges und der jeweiligen Regelstudienzeit. Ist diese nicht eindeutig, so gilt die Regelstudienzeit an Universitäten von 9 Semestern und an Fachhochschulen 7 Semestern. Möglichkeiten für Studierende, die die Abschlussprüfung innerhalb der Zeit nicht schaffen, sind Abschlussförderungen, die bis zu 2 Semester gezahlt werden)

Wo kann ich den Antrag stellen?

Die Anträge sind an den Hochschulen beim zuständigen Studentenwerk ausgelegt, bei dem auch die ausgefüllten Anträge eingereicht werden müssen. Der Antrag auf Ausbildungsförderung kann erst nach Zusage der Hochschule erfolgen und die Leistung beginnt mit Beginn des Studiums zum Semesterbeginn.