Die Studienstiftung des deutschen Volkes

Bei der Studienstiftung des deutschen Volkes handelt es sich um das größte Begabtenförderungswerk Deutschlands. Es ist politisch, weltanschaulich und konfessionell völlig unabhängig. Gegenwärtig werden ca. 11.000 begabte Studenten und Doktoranden gefördert. Die Studienstiftung des deutschen Volkes wurde bereits im Jahre 1925 in Dresden gegründet. Eine Neugründung erfolgte im Jahre 1948. Inzwischen hat die Studienstiftung ihren Sitz in Bonn. Neben der Vergabe von Stipendien führt die Studienstiftung eine Test- und Begabtenforschung durch. Seit 1980 wurde das Förderangebot der Studienstiftung differenziert. Sprachkurse, Auslandsaufenthalte sowie Künstler werden gefördert. Die Studienstiftung arbeitet mit der Industrie, mit Großforschungseinrichtungen, mit ausländischen Universitäten und mit Dienstleistungsunternehmen zusammen.

Um ein Stipendium von der Studienstiftung des deutschen Volkes zu erhalten, bestehen mehrere Zugangswege. Der häufigste Zugangsweg ist der Vorschlag. Abiturienten müssen von den Schulleitern vorgeschlagen werden. Schüler werden im Rahmen von Wettbewerben vorgeschlagen. Studenten und Doktoranden werden vom Hochschullehrer vorgeschlagen. Neben dem Vorschlagsverfahren können sich Interessierte selbst bewerben. Die vorgeschlagenen Kandidaten und die Bewerber werden zu einem Auswahlseminar eingeladen.

Das Auswahlverfahren erfolgt in persönlichen Gesprächen sowie in Gruppendiskussionen. Dabei müssen die Teilnehmer durch Leistung, Verantwortungsbewusstsein und Initiative überzeugen. Von Studenten werden ausgezeichnete Kenntnisse in ihrem Fach gefordert. Neben den besonderen Kenntnissen in ihrem Fach werden von den Studenten weitere Interessen und Aktivitäten verlangt.

Um ein Stipendium zu erhalten, dürfen Studenten nicht älter als 35 Jahre sein. Sie müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sie in Deutschland studieren oder das gesamte Studium im Ausland absolvieren. Studenten aus einem Mitgliedsland der EU können ein Stipendium erhalten, wenn sie ihr Studium in Deutschland absolvieren. Das Stipendium kann bis zum Ende der Regelstudienzeit gewährt werden. Für ein Zweit- oder Aufbaustudium wird kein Stipendium gewährt. Doktoranden können dann eine Förderung erhalten, wenn sie nicht älter als 37 Jahre sind, der Studienabschluss nicht länger als 5 Jahre zurückliegt und sie an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung in Deutschland promovieren.